Glossar
Datenhoheit
Datenhoheit ist der Grundsatz, dass Daten dem Recht der kontrollierenden Jurisdiktion unterliegen. Sie geht weiter als Datenresidenz (wo Daten physisch liegen): EU-Daten bei einem US-Anbieter können in Frankfurt liegen und trotzdem US-Recht unterliegen (z. B. dem CLOUD Act). Inferenz auf eigener Hardware umgeht die Frage komplett.
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